Viele Arbeitnehmer arbeiten täglich mehrere Stunden am Bildschirm. Dabei entstehen oft Beschwerden wie müde Augen, Kopfschmerzen oder Probleme beim scharfen Sehen. Genau deshalb benötigen viele Beschäftigte eine spezielle Arbeitsplatzbrille oder Bildschirmbrille.
Doch wann zahlt der Arbeitgeber die Kosten für eine Arbeitsplatzbrille wirklich und wann müssen Arbeitnehmer selbst dafür aufkommen
Die Antwort ist klar geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmern spezielle Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Grundlage dafür sind die geltende Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, die Arbeitsstättenverordnung sowie Vorgaben aus dem Arbeitsschutz.
In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille besteht, welche Kosten übernommen werden und wie die Kostenübernahme in der betrieblichen Praxis funktioniert.
Was ist eine Arbeitsplatzbrille
Eine Arbeitsplatzbrille ist eine spezielle Sehhilfe für Menschen, die regelmäßig an Bildschirmgeräten arbeiten. Sie wird auch Bildschirmarbeitsplatzbrille oder Bildschirmbrille genannt.
Im Gegensatz zu einer normalen Brille ist sie speziell auf die typischen Sehentfernungen am Arbeitsplatz optimiert. Die Gläser unterstützen das scharfe Sehen im Bereich zwischen Tastatur, Monitor und Arbeitsunterlagen.
Gerade Arbeitnehmer, die viele Stunden am Bildschirm arbeiten, profitieren von einer passenden Arbeitsplatzbrille.
Unterschied zwischen Arbeitsplatzbrille und normaler Brille
Viele Beschäftigten nutzen bereits eine normale Brille oder Gleitsichtbrille. Trotzdem reicht diese Sehhilfe oft nicht aus, um dauerhaft entspannt am Monitor zu arbeiten.
Eine Arbeitsplatzbrille ist speziell dafür ausgelegt:
- am Bildschirm scharf zu sehen
die Augen und des Sehvermögens zu entlasten
eine natürliche Kopfhaltung zu unterstützen
den Sehkomfort und der Leistungsfähigkeit zu verbessern
Besonders bei längerer Bildschirmarbeit kann eine normale Sehhilfe nicht mehr ausreichend sein.
Wann zahlt der Arbeitgeber die Bildschirmbrille
Der Arbeitgeber zahlt die Kosten für eine Arbeitsplatzbrille, wenn eine normale Sehhilfe für die Bildschirmarbeit nicht ausreicht.
Die gesetzliche Grundlage dafür ergibt sich aus:
- der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
der Arbeitsstättenverordnung
dem Arbeitsschutzgesetz
der DGUV Information 250 008
Diese heute geltende Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verpflichtet Arbeitgeber dazu, Beschäftigten geeignete Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit der Arbeitgeber die Kosten übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Dazu gehören:
- regelmäßiges Arbeiten am Bildschirm
eine angemessene Untersuchung der Augen
eine Untersuchung des Sehvermögens
die Feststellung, dass eine normale Sehhilfe nicht mehr ausreicht
eine ärztlich empfohlene Bildschirmarbeitsplatzbrille
Erfolgt durch einen Augenarzt oder Betriebsarzt die Bestätigung, dass spezielle Sehhilfen notwendig sind, muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen.
Untersuchung der Augen und des Sehvermögens
Die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens handelt meist von der Frage, ob Beschäftigte am Bildschirm dauerhaft scharf sehen können.
Dabei wird geprüft:
- die Sehschärfe
die Entfernung zum Monitor
die Akkommodationsfähigkeit
die Belastung der Augen
die Sehfähigkeit bei Bildschirmarbeit
Die Untersuchung erfolgt durch einen Augenarzt, Betriebsarzt oder Augenoptiker.
Wann Arbeitgeber verpflichtet sind zu zahlen
Arbeitgeber müssen die Kosten übernehmen, wenn Arbeitnehmer spezielle Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz benötigen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Augen umzusetzen.
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Kosten für die notwendige Grundversorgung.
Das betrifft beispielsweise:
- eine einfache Fassung
Standardgläser
eine grundlegende Bildschirmbrille
eine notwendige Bildschirmarbeitsplatzbrille
Viele Arbeitgeber beteiligen sich zusätzlich freiwillig an weiteren Kosten.
Welche Kosten der Arbeitgeber übernimmt
Die Kostenübernahme umfasst normalerweise die medizinisch notwendige Grundausstattung.
Dazu gehören:
- Glas für die Bildschirmbrille
eine einfache Fassung
die Anpassung beim Optiker
die grundlegende Sehhilfe
Zusätzliche Wünsche wie entspiegelte Gläser, besonders leichte Materialien oder Designerfassungen müssen Arbeitnehmer oft selbst bezahlen.
Trotzdem gibt es viele Arbeitgeber, die sich an den Kosten beteiligt oder zusätzliche Zuschüsse anbieten.
Bildschirmbrille als Teil des Arbeitsschutzes
Die Arbeitsplatzbrille gehört zum Bereich Arbeitsschutz und arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Während Schutzbrillen vor physischen Gefahren schützen, soll die Bildschirmbrille die Augen bei langer Bildschirmarbeit entlasten.
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern geeignete Sehhilfen zur Verfügung stellen, wenn diese für das Arbeiten am Bildschirm erforderlich sind.
Gibt es einen Anspruch auf eine Arbeitsplatzbrille
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf eine Arbeitsplatzbrille.
Der Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille entsteht dann, wenn:
die Arbeit überwiegend an Bildschirmgeräten erfolgt
eine normale Brille nicht mehr ausreicht
ein Arzt oder Optiker die Notwendigkeit bestätigt
die Arbeitsplatzbrille ausschließlich bei der Arbeit benötigt wird
In solchen Fällen trägt der Arbeitgeber die Kosten.
Arbeitsplatzbrille privat nutzen
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie die Brille auch privat nutzen dürfen.
Das ist grundsätzlich möglich. Trotzdem handelt es sich weiterhin um eine spezielle Sehhilfe für den Arbeitsplatz.
In manchen Unternehmen gibt es dazu betriebliche Regelungen.
So beantragen Arbeitnehmer die Arbeitsplatzbrille
1. Arbeitgeber informieren
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung.
Fragen Sie nach:
der betrieblichen Praxis
möglichen Zuschüssen
dem Ablauf der Kostenerstattung
internen Formularen
2. Untersuchung durchführen lassen
Die Untersuchung der Augen erfolgt durch einen Augenarzt, Betriebsarzt oder Augenoptiker.
Dabei wird festgestellt, ob spezielle Sehhilfen erforderlich sind.
3. Arbeitsplatzbrille beim Optiker auswählen
Der Optiker passt die Arbeitsplatzbrille individuell an den Bildschirmarbeitsplatz an.
Wichtige Faktoren sind:
Monitorabstand
Bildschirmgeräte
Lichtverhältnisse
Sehkomfort
4. Rechnung einreichen
Anschließend reichen Arbeitnehmer die Rechnung beim Arbeitgeber ein.
Viele Arbeitgeber erstatten die Kosten direkt oder zahlen einen Zuschuss.
Steuerfrei oder steuerpflichtig
Die Kostenübernahme für eine notwendige Arbeitsplatzbrille ist häufig steuerfrei, wenn die Brille eindeutig für die berufliche Nutzung bestimmt ist.
Das gilt besonders dann, wenn die Bildschirmbrille durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
Häufige Missverständnisse zur Bildschirmarbeitsplatzbrille
Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch eine Arbeitsplatzbrille
Nein. Ein Anspruch besteht nur bei medizinischer Notwendigkeit.
Der Arbeitgeber zahlt jede Gleitsichtbrille
Auch das stimmt nicht. Bezahlt wird nur die notwendige Grundversorgung.
Entspiegelte Gläser müssen immer übernommen werden
Nicht zwingend. Zusätzliche Extras müssen Arbeitnehmer oft selbst bezahlen.
Arbeitgeber müssen keine Untersuchung anbieten
Doch. Die Angebotsvorsorge ist Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Vorteile einer guten Arbeitsplatzbrille
Eine passende Arbeitsplatzbrille verbessert häufig deutlich den Arbeitsalltag.
Viele Beschäftigten berichten über:
weniger Augenbelastung
weniger Kopfschmerzen
besseres scharfes Sehen
mehr Konzentration
entspannteres Arbeiten am Bildschirm
Gerade bei täglicher Bildschirmarbeit kann eine gute Bildschirmarbeitsplatzbrille die Lebensqualität deutlich verbessern.
FAQ zur Arbeitsplatzbrille
Wann zahlt der Arbeitgeber die Arbeitsplatzbrille
Wenn eine normale Sehhilfe für die Bildschirmarbeit nicht mehr ausreicht.
Wer entscheidet über die Notwendigkeit
Ein Augenarzt, Betriebsarzt oder Augenoptiker.
Muss der Arbeitgeber die gesamten Kosten übernehmen
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Kosten für die notwendige Grundversorgung.
Gibt es gesetzliche Regelungen
Ja. Die Grundlage bilden Arbeitsschutz, ArbMedVV und Arbeitsstättenverordnung.
Können Arbeitnehmer die Brille privat nutzen
Ja, meistens ist das erlaubt.
Fazit
Wenn Arbeitnehmer dauerhaft am Bildschirm arbeiten und eine normale Brille nicht mehr ausreicht, muss der Arbeitgeber geeignete spezielle Sehhilfen zur Verfügung stellen.
Die Kostenübernahme basiert auf klaren gesetzlichen Vorgaben aus Arbeitsschutz und arbeitsmedizinischer Vorsorge.
Wichtig sind eine professionelle Untersuchung der Augen, eine passende Anpassung durch den Optiker und die Abstimmung mit dem Arbeitgeber. So profitieren Beschäftigte langfristig von besserem Sehkomfort und gesünderem Arbeiten am Bildschirmarbeitsplatz.