Benötigen Sie eine Arbeitsplatzbrille und fragen sich, ob Ihr Arbeitgeber diese finanziert? Leider gibt es eine klare Regeln, die festlegen, wann der Arbeitgeber zahlen muss. Grundsätzlich gilt: Wenn die Arbeitsplatzbrille nötig ist, damit man am Bildschirm richtig arbeiten kann, muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen. In diesem Artikel erklären wir, wann das der Fall ist und wie man den Zuschuss dafür bekommt.
Was ist eine Arbeitsplatzbrille?
Eine Arbeitsplatzbrille, auch Bildschirmbrille genannt, ist speziell für das Arbeiten am Computer gemacht. Sie ist anders als eine normale Brille, weil sie die Sicht in den typischen Entfernungen am Arbeitsplatz verbessert. Das bedeutet, sie hilft besonders gut im Nah- und Zwischenbereich, damit man den Bildschirm, Dokumente oder auch Kollegen in der Nähe gut sehen kann.
Ein wichtiger Bestandteil der Bildschirmarbeitsplatzbrille ist der Blaulichtfilter. Dieser Filter schützt die Augen vor dem blauen Licht, das von Bildschirmen ausgestrahlt wird. Blaulicht kann die Augen sehr belasten und zu Müdigkeit oder sogar Schlafproblemen führen. Der Blaulichtfilter sorgt dafür, dass das Arbeiten angenehmer wird und die Augen geschont werden. Außerdem haben viele Arbeitsplatzbrillen eine spezielle Unterstützung für das Nahsehen.
Unterschied zur Arbeitsschutzbrille
Es gibt auch einen Unterschied zwischen einer Arbeitsplatzbrille und einer Arbeitsschutzbrille. Eine Arbeitsschutzbrille schützt die Augen vor Gefahren wie Staub, Funken oder Chemikalien und wird oft im Handwerk oder in der Industrie getragen. Die Arbeitsplatzbrille hingegen ist speziell dafür gedacht, die Sehkraft bei Bildschirmarbeiten zu verbessern und bietet keinen Schutz vor physischen Gefahren.
Wann zahlt der Arbeitgeber die Bildschirmbrille?
Die Kostenübernahme für eine Arbeitsplatzbrille ist im Arbeitsschutzgesetz (Arbschg) geregelt. Wenn Sie eine Brille für Ihre Arbeit benötigen, muss Ihr Arbeitgeber die Kosten übernehmen. Davon gehen zumindest viele Arbeitnehmer aus. Jedoch sind für eine Kostenübernahme unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. Auf diese gehen wir näher ein.
Für die Finanzierung der Brille vom Arbeitgeber benötigen Sie ein Attest vom Arzt. Diese Bescheinigung muss bestätigen, dass eine normale Sehhilfe nicht ausreicht, um Ihre Arbeit am Bildschirm zu erledigen. In diesem Fall gilt die Brille als Teil Ihrer persönlichen Schutzausrüstung. Das bedeutet: Sobald Ihr Arzt Ihnen bestätigt, dass Sie eine Arbeitsplatzbrille brauchen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten zu tragen. Diese Regelung schützt Ihre Gesundheit und hilft Ihnen, Probleme wie müde Augen oder Kopfschmerzen zu vermeiden.
Zusammenfassung: Ab wann gibt es die Arbeitsplatzbrille vom Arbeitgeber?
- Die Arbeitsplatzbrille muss für die Bildschirmarbeit notwendig sein.
- Es muss ein ärztliches Attest vorliegen, das die Notwendigkeit bestätigt.
- Die normale Sehhilfe reicht nicht aus, um Augen und Sehvermögen am Monitor zu erhalten.
- Die Arbeitsbrille gilt als Teil der persönlichen Schutzausrüstung.
Wussten Sie, dass die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) diente in Deutschland dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit an Bildschirmgeräten. Sie galt ab dem 20. Dezember 1996 und blieb bis zum 3. Dezember 2016 in Kraft. Seitdem sind ihre Bestimmungen in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) eingeflossen.
Welche Kostenfaktoren übernimmt der Betrieb
Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die Grundausstattung der Brille. Das heißt, er zahlt für eine einfache Fassung und Standardgläser. Diese Grundausstattung soll sicherstellen, dass Sie ohne Probleme am Bildschirm arbeiten können, ohne Ihre Augen zu sehr zu belasten. Extras wie spezielle Entspiegelung, besondere Fassungen oder andere Zusatzfunktionen müssen Sie selbst bezahlen.
Der Arbeitgeber zahlt also nur das, was nötig ist. Zum Beispiel müssen Sie selbst zahlen, wenn Sie eine modische oder besonders komfortable Fassung möchten oder wenn die Gläser dünner sein sollen. Trotzdem übernehmen manche Arbeitgeber freiwillig auch einen Teil der Zusatzkosten. Es lohnt sich also, nachzufragen.
Wie beantragen Sie den Zuschuss für Bildschirmbrillen?
Die Beantragung des Zuschusses für eine Arbeitsplatzbrille kann auf den ersten Blick kompliziert wirken, aber mit einer klaren Vorgehensweise gelingt es reibungslos. Folgen Sie diesen Schritten, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und Ihre Erstattung erfolgreich erhalten:
Um den Zuschuss für Ihre Arbeitsplatzbrille zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:
- Betrieb informieren: Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arbeitgeber über die Regelungen im Betrieb. Fragen Sie, wie der Ablauf der Kostenerstattung genau funktioniert und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Oft gibt es interne Regeln oder Formulare, die ausgefüllt werden müssen. Informieren Sie sich am besten frühzeitig, damit alles reibungslos läuft.
- Termin beim Augenarzt oder Betriebsarzt: Die Untersuchung der Augen durch einen Augenarzt ist wichtig, um einen Anspruch auf Kostenerstattung zu erhalten. Bestätigt der Augenarzt, dass Sie eine Arbeitsplatzbrille brauchen, bekommen Sie ein Rezept. Das Attest des Augenarztes ist sehr wichtig, weil es als Nachweis für die Notwendigkeit dient. Ohne dieses Attest zahlt der Arbeitgeber die Kosten in der Regel nicht.
- Optiker aufsuchen: Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Optiker und wählen Sie die passende Brille aus. Achten Sie darauf, dass die Brille zu Ihrem Arbeitsplatz passt, zum Beispiel was die Entfernung zum Bildschirm oder einen Blaulichtfilter angeht.
- Kostenerstattung beantragen: Reichen Sie das Rezept und die Rechnung bei Ihrem Betrieb ein. In vielen Unternehmen gibt es dafür genaue Abläufe. Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen vollständig sind, damit die Erstattung schnell geht. In manchen Fällen übernimmt der Arbeitgeber sogar die Bestellung der Brille direkt beim Optiker, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
Gut zu wissen: Betriebliche Regelungen können variieren
Viele Firmen haben eigene Vereinbarungen zur Arbeitsplatzbrille. Erkundigen Sie sich daher im Voraus, welche Regelungen bei Ihnen gelten. Einige Arbeitgeber übernehmen sogar mehr Kosten als das Gesetz vorschreibt, zum Beispiel für Entspiegelungen oder bessere Fassungen.
Wichtig ist auch, was mit der Brille passiert, wenn Sie das Unternehmen verlassen. Oft dürfen Arbeitnehmer die Brille behalten, weil sie individuell angepasst ist. Manche Firmen möchten aber, dass die Brille im Betrieb bleibt. Klären Sie solche Fragen am besten im Voraus, damit es später keine Missverständnisse gibt. Auch die Frage, ob die Brille regelmäßig angepasst oder erneuert wird, ist wichtig.
Der Anspruch auf eine Arbeitsplatzbrille
Wenn Sie eine Arbeitsplatzbrille brauchen, um am Bildschirm zu arbeiten, übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Grundausstattung. Diese Regelung soll Ihre Gesundheit schützen und sicherstellen, dass Sie Ihre Arbeit ohne Probleme erledigen können. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und lassen Sie sich vom Augenarzt beraten, um die beste Lösung zu finden. Achten Sie darauf, alle Schritte genau zu befolgen, damit die Kostenübernahme problemlos läuft. Eine gut angepasste Arbeitsplatzbrille kann Ihre Lebensqualität bei der Arbeit deutlich verbessern, indem sie Augenmüdigkeit reduziert und Ihr Wohlbefinden steigert.
Unser Tipp: Prüfen Sie vor der Beantragung der Brille für den Arbeitsplatz die Betriebsvereinbarungen, um herauszufinden, ob die Bildschirmbrille durch den Arbeitgeber finanziert wird. Eventuell ist auch eine Zuzahlung möglich.